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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Heller Pralinen
OHG
Diese Bestimmungen regeln die Geschäftsbeziehung zwischen
einer Firma oder Privatperson (nachfolgend Auftraggeber genannt),
die Produkte und / oder Dienstleistungen zur Herstellung, Ausführung,
Lieferung oder Versand bei der Heller Pralinen Konditorei-Confiserie
(nachfolgend Heller Pralinen genannt) in Auftrag gibt. Änderungen
dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen sind vorbehalten. Den
jeweils neusten und somit gültigen Stand entnehmen Sie unserer
Internetseite unter www.heller-pralinen.com. Der Auftraggeber stimmt
mit der Auftragserteilung diesen Bedingungen vorbehaltlos zu, bestätigt
volljährig zu sein oder mit dem Einverständnis seines
gesetzlichen Vertreters zu handeln.
Allgemein
Auftragsbestätigung
Wir benötigen von Ihnen als Auftragsbestätigung einen
schriftlichen Auftrag . Es erfolgt keine Bestellungsannahme ohne
gültige Festnetztelefonnummer bzw. Adresse. Wir lehnen Aufträge,
bei denen ein Postfach als Liefer- oder Empfängeradresse angegeben
wird, ab.
Depot
Das zur Verfügungstellen von Transportkisten, Styroporschachteln,
Tortenständern, Platten oder anderen Gebinden (nachfolgend
Leergut genannt) untersteht den Bestimmungen über die Gebrauchsleihe
(Art. 305 ff OR). Der Auftraggeber ist somit verpflichtet das Leergut
nach Gebrauch wieder an Heller Pralinen zurückzugeben. Hinweis:
Wenn Sie nach der Hochzeit in die Flitterwochen verreisen, beauftragen
Sie unbedingt eine Person, die den Tortenständer und die Depotwaren
rechtzeitig zurückbringt.
Reinigung / Beschädigung
Heller Pralinen liefert nur gereinigte, saubere und lebensmittelechte
Tortenständer und / oder Platten aus. Der Auftraggeber verpflichtet
sich, sämtliches Leergut auch wieder in gereinigtem, sauberen
und unbeschädigtem Zustand zurückzubringen. Bedarf es
beim Leergut (Tortenständern, Platten, Blechen, Schrauben,
Säulen etc.) einer Nachreinigung, wird diese von Heller Pralinen
durchgeführt und dem Auftraggeber die Reinigungszeit nachbelastet.
Fehlende, beschädigte oder verlorene Teile werden dem Auftraggeber
zu Wiederbeschaffungspreisen nachbelastet.
Verantwortung / Übergabe /
Zustand
Bei der Übergabe der abgeholten oder gelieferten Waren geht
die Verantwortung an die Person oder Firma über, die von Heller
Pralinen die Produkte übernommen hat. Dies kann auch eine Drittperson
oder eine Drittfirma sein (z.B. Restaurant). Diese Person oder Firma
bestätigt eine Instruktion von Heller Pralinen erhalten zu
haben, wie die Produkte handzuhaben, zu kühlen, tiefzukühlen
und / oder aufzutauen sind, wie sie zusammengebaut werden und /
oder noch dekoriert werden müssen. Die Person oder Firma bestätigt
diese Instruktionen verstanden zu haben. Die unterzeichnende Person
/ Firma bestätigt, dass alle Produkte von Heller Pralinen in
einwandfreiem Zustand, ohne jegliche Beschädigung oder Fremdgerüche
übergeben wurden. Heller Pralinen lehnt jegliche Haftung für
Mängel, die nach der Übergabe auftreten ab.
Transport
Falls Sie unsere Produkte selber abholen, bitten wir Sie mit geeigneten
Transportmitteln zu kommen. Wir empfehlen Ihnen keine Produkte im
Auto auf die Sitze zu stellen. Bei mehrstöckigen Torten oder
grossflächigen Produkten muss eine grosse Ladefläche und
eine geeignete Höhe im Fahrzeug vorhanden sein. Erfahrungsgemäss
eignen sich nur Kombi-, Coupé- und Vanfahrzeuge. Schützen
Sie die Produkte vor direkter Sonneneinstrahlung und führen
Sie ggf. Kühlelemente mit. Wir lehnen jegliche Verantwortung
für Schäden, die nach der Aushändigung der Produkte
beim Transport entstehen, ab.
Verschicken von Produkten
Der Versandkarton, das Polstermaterial, das Porto, die Transportkosten
und allfällige Versicherungs-, sowie Deklarations- oder Zollkosten
fallen zu Lasten des Auftraggebers. Für Schäden, die beim
Transport entstanden sind wird jede Haftung abgelehnt. Bei Transporten,
die per Post, Kurierservice oder Bahn erfolgen sind allfällige
Schäden vom Empfänger direkt beim Zustelldienst anzuzeigen.
Liefern / Präsenzzeit
Alle Aufwände, die durch Heller Pralinen oder Drittfirmen,
die von Heller Pralinen damit beauftrag wurden, im Zusammenhang
mit der Übergabe der Produkte erbracht werden, werden dem Auftraggeber
zusätzlich verrechnet. Es sind dies namentlich die Lieferzeit,
die Lieferdistanz in Kilometer, die Fahrzeugspesen, die Aufbauzeit
vor Ort, die Präsenzzeit vor Ort, die Regiezeit, die Wartezeit
bis die Produkte übergeben werden können oder das Leergut
ausgehändigt wird, die Abbauzeit, die Zeit für die Rückholung
von Leergut und Depotwaren und alle damit verbundenen Spesen (Zoll,
Billete etc.).
Reklamationen / Preise / Zahlungsbedingungen
Eventuelle Reklamationen sind sofort, jedoch spätestens innert
5 Tagen nach Erhalt, unter Vorweisung der mangelhaften Ware, anzubringen.
Die aufgeführten Preise sind in Euro, inkl. MwSt und können
jederzeit ohne Vorankündigung geändert werden. Die Bezahlung
erfolgt in bar oder per Rechnung. Unberechtigte Skontoabzüge
werden nachbelastet Das Abschicken der zweiten Mahnung hat bei regelmässigen
Lieferungen einen sofortigen Lieferstopp zur Folge. Sollten wir,
nach dem Abschicken der 2. Mahnung keine Gutschrift zu unseren Gunsten
verbuchen können, beauftragen wir unsere Rechtsanwältin
bzw. unser Inkassobüro mit der Wahrung unserer Interessen.
Als Gerichtstand gilt Bad Homburg v.d.H.
Lieferzeit / Lieferdatum / Annahmeverweigerung
Wir sind bemüht, die vereinbarten Lieferdaten und Lieferzeiten
einzuhalten. Sollte es durch äussere Umstände oder höhere
Gewalt (z.B. verzögerte Rohmateriallieferung unserer Lieferanten,
einen Unfall auf der Lieferroute oder das verspätete Zustellen
durch ein von uns mit der Überbringung beauftragten Unternehmens)
zu Verspätungen kommen, lehnen wir jegliche Haftung ab und
der ganze Auftragswert wird fällig. Eine Annahmeverweigerung
entbindet den Auftraggeber nicht von der Bezahlung der bestellten
Produkte.
Farben
Bei der Herstellung von Erkennungszeichen (Firmenlogo) haben wir
beim Einfärben oder Airbrushen von Rohmaterialien nur wenige
Lebensmittelfarben zur Verfügung. Sollte es zu Farbabweichungen
kommen auf die wir keinen direkten Einfluss haben und / oder diese
innerhalb der Toleranz liegen, kann kein Anspruch geltend gemacht
werden.
Haltbarkeit, Lagerung und Deklaration
Die Haltbarkeit der Pralinen beträgt min. 4 Wochen und die
Torten sind maximal 2 Tage geniessbar. Diese Angaben sind nur verbindlich
wenn die Produkte richtig gelagert werden. Bitte beachten Sie dazu
unsere Richtlinien unter Lagerhaltung.
Lagerhaltung, Kühlen
Unsere Produkte sind wie folgt zu lagern: Torten kühl und trocken
bei max. 5°C, Pralinen und Truffes kühl und trocken bei
15° - 19° C (max. 24°C), Schokoladenfiguren kühl
und trocken bei 17° - 24 °C. Bei allen Produkten ist eine
Sonneneinstrahlung zu vermeiden. Folgende Produkte können zur
Lagerhaltung im Kühlschrank aufbewahrt werden: Torten. Wichtig
dabei ist, dass die Produkte luftdicht verpackt sind. Nachfolgende
Produkte dürfen auf keinen Fall im Kühlschrank gelagert
werden: Pralinen und Truffes, Schokoladenfiguren.
Haftung
Bei Handelswaren (Produkten, die wir nicht selber herstellen) lehnen
wir jegliche Haftung und Regressansprüche seitens Dritter ab.
Impressum
Geschäftsführer: Annegret und Christian Ruzicka
Handeslregister-Nr.: HRA 2154
USt-IdNr.: DE 191497119
St-Nr.: 003 326 30038
Inhaltlich Verantwortlich: Annegret und Christian Ruzicka
(gemäß § 6 MDStV)
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übernehmen wir keine Haftung für die Inhalte externer
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